Sternenkinder bekommen endlich einen Namen!!

 

Die Neuregelung in § 31 der Personenstandsverordnung gibt Eltern von so genannten „Sternenkindern“ – also Kindern, die mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm tot geboren wurden – erstmals die Möglichkeit, die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz zu geben. Diese Änderung tritt am 15.Mai 2013 in Kraft und ermöglicht auch Eltern, die vor vielen Jahren eine Fehlgeburt erlitten haben, eine nachträgliche Bescheinigung zu erhalten. 

In der Bescheinigung können die Eltern den Namen, das Geschlecht, den Geburtstag, den Geburtsort sowie den Namen der Eltern eintragen lassen. Konnte zum Zeitpunkt noch nicht festgestellt werden, ob es ein Junge oder Mädchen geworden wäre, kann dies offengelassen werden. Die Vergabe eines Namens ist aber trotzdem möglich.

Um nun auf dem Standesamt eine entsprechende Bescheinigung zu erhalten, werden von den Eltern der Reise oder Personalausweis benötigt sowie eine Bescheinigung vom Krankenhaus oder ein entsprechender Eintrag im Mutterpass, dass eine Fehlgeburt vorlag. Wichtig ist es, dass man die Bescheinigung bei dem Standesamt beantragt, das für das Krankenhaus zuständig ist, in dem die Fehlgeburt stattgefunden hat.

Informationen über eventuelle Kosten für die Bescheinigung bzw. über die Möglichkeit sein Sternenkind beerdigen zu lassen, gibt es bisher nicht, da dies weiterhin auf Länderebene entschieden wird.

Wie viele Außenstehende ist diese Gesetzesänderung vielleicht nicht so wichtig oder bedeutungsvoll, doch für betroffene Eltern ist es ein großer Schritt und ein möglicher Weg, um das Durchlebte besser verarbeiten zu können.

Wir möchten uns nochmal im Namen aller betroffenen Eltern, bei der Familie Martin bedanken, da ohne Ihre Kampfkraft und Ihre Petition, diese Gesetzesänderung nicht möglich gewesen wäre.

 

 

 

Quelle: http://mindelmedia-news.de/sternenkinder-bekommen-endlich-einen-namen/

 

Deine Bescheinigung, mein geliebter Engel 

Counter

Nach oben